Zur Klarstellung des geografischen Anwendungsbereichs des GMSG listet das BMF jährlich alle Staaten und Territorien auf, die für den Meldezeitraum 2021 zwecks automatischen Austausches von Informationen über Finanzkonten als teilnehmende Staaten nach § 91 GMSG gelten. Diese Info nennt auch diejenigen dieser Staaten und Territorien, für die im Kalenderjahr 2021 von den meldenden Finanzinstituten Bankinformationen für den Meldezeitraum 2020 zum 31. Juli 2021 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden müssen.