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Ermessen und Mitwirkungspflicht bei unilateralen Maßnahmen nach § 48 BAO (Hellebrandt, ecolex 2021/440, S. 674)

Artikelrundschau Juli 2021 - Teil 1(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2021/661ÖStZ 2021, 491 Heft 17 v. 6.9.2021

In der Entscheidung des VwGH vom 18. 12. 2019, Ro 2018/15/0025, beschäftigte sich der Gerichtshof mit der Ausübung des Ermessens bei der Gewährung der unilateralen Entlastung nach § 48 BAO aF, nunmehr § 48 Abs 5 BAO. Dabei ging der VwGH auch auf die Mitwirkungspflichten der Revisionswerberin im Verfahren ein. In der jüngst ergangenen Entscheidung des BFG vom 20. 1. 2021, RV/7105428/2019, beschäftigte sich das Gericht ebenfalls mit der Bedeutung der Mitwirkungspflicht des Beschwerdeführers für die Gewährung der unilateralen Entlastung.

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