Der EuGH behandelte in seiner Vorabentscheidung vom 4. 3. 2020, C-655/18 , Schenker EOOD, die Ahndung von Zollzuwiderhandlungen. Einerseits beschäftigte sich der Gerichtshof mit der Zollschuldentstehung, andererseits mit dem Ausmaß der verhängten Sanktionen. Der Beitrag behandelt die Verhältnismäßigkeit von Zollsanktionen beim Vorliegen von Zuwiderhandlungen gegen die zollrechtlichen Vorschriften der Union.