BAO: § 292
VwGH 12. 2. 2021, Ra 2019/13/0107
Die Bestimmungen des § 292 BAO (idF BGBl I 117/2016) über die Gewährung von Verfahrenshilfe für das Beschwerdeverfahren sind zwar den Regelungen der ZPO (§§ 63 ff) nachgebildet, der Gleichklang der Bestimmungen über die Verfahrenshilfe in der BAO und in der ZPO ist jedoch nicht durchgängig. So sieht § 292 Abs 1 BAO die Gewährung der Verfahrenshilfe nur "für das Beschwerdeverfahren" (somit Bescheidbeschwerden, Maßnahmenbeschwerden und Säumnisbeschwerden) vor, ein