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Außergewöhnliche Belastung, Organisieren einer "24-Stunden-Pflege", Fahrtkosten

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2021/636ÖStZ 2021, 461 Heft 15 und 16 v. 5.8.2021

EStG 1988: § 34

VwGH 24. 3. 2021, Ra 2020/15/0029

Die Ehefrau des Stpfl hat im November und Dezember 2013 Pflegegeld bezogen. Der Stpfl machte in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2013 außergewöhnliche Belastungen (iSd § 34 Abs 6 EStG 1988 ohne Selbstbehalt) iZm der Behinderung der Ehefrau geltend, darunter ua Fahrtkosten iHv 1.016,40 €, die er seiner Tochter bezahlte (der Betrag entsprach dem amtlichen Kilometergeld für Pkw). Das BFG erkannte diese Kosten als außergewöhnliche Belastung an (die Tochter habe die 24h-Pflege organisiert und laut einer Fahrtkostenaufstellung 2.420 Kilometer zurückgelegt).

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