EStG 1988: § 34
VwGH 24. 3. 2021, Ra 2020/15/0029
Die Ehefrau des Stpfl hat im November und Dezember 2013 Pflegegeld bezogen. Der Stpfl machte in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2013 außergewöhnliche Belastungen (iSd § 34 Abs 6 EStG 1988 ohne Selbstbehalt) iZm der Behinderung der Ehefrau geltend, darunter ua Fahrtkosten iHv 1.016,40 €, die er seiner Tochter bezahlte (der Betrag entsprach dem amtlichen Kilometergeld für Pkw). Das BFG erkannte diese Kosten als außergewöhnliche Belastung an (die Tochter habe die 24h-Pflege organisiert und laut einer Fahrtkostenaufstellung 2.420 Kilometer zurückgelegt).