Mit der Auftraggeberhaftung (AGH) sei dem Gesetzgeber ein großer Coup im Kampf gegen das organisierte Verbrechen in der Bauwirtschaft gelungen. Nicht alle Detail-
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fragen konnten vom Gesetzgeber vorab abschließend gelöst werden. Eines der am meisten umstrittenen Themen betreffe Freistellungszahlungen nach Insolvenzeröffnung. Ein nach wie vor nicht gelöster Teilaspekt betreffe dabei Haftrücklässe.