Seit Beginn der COVID-19-Krise seien zahlreiche "Corona-Hilfspakete" zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie erlassen worden, welche Regelungen im Bereich des materiellen Unternehmenssteuerrechts als auch zahlreiche Sonderregelungen für das Abgabenverfahren umfassten. Verfahrensrechtlich stünden insb Erleichterungen für die Entrichtung von Abgabenschulden im Vordergrund. Um wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen zu unterstützen, sei ein Großteil der Abgaben wiederholt gestundet worden.