Am 21. 4. 2021 veröffentlichte die EU-Kommission ihre Vorschläge zu einer neuen Richtlinie über die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diesen zufolge sollen sowohl der Anwendungsbereich als auch die inhaltlichen Anforderungen der bisherigen nichtfinanziellen Berichtspflichten erhöht werden. Gleichermaßen werden Vorstand und Aufsichtsrat weiter in die Pflicht genommen. Die wesentlichen Eckpunkte der Kommissionsvorschläge fasst der Beitrag zusammen.