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Schnelle steuerliche Hilfen bei Corona-Verlusten und die Übermacht des europäischen Beihilferechts

Steuerrecht AktuellPD Dr. Caroline Heber, MTax (Sydney)ÖStZ 2021/572ÖStZ 2021, 429 Heft 15 und 16 v. 5.8.2021

Der österreichische Gesetzgeber hat eine Fülle von Hilfen verabschiedet, um die wirtschaftlichen Folgen der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie abzumildern. Klassische Direktsubventionen werden von mehreren indirekten steuerlichen Maßnahmen begleitet, wie bspw dem zeitlich befristeten Verlustrücktrag. Dieser Beitrag zeigt, dass solche vom Grundsystem abweichenden begünstigenden Steuermaßnahmen nach der Rechtsprechung des EuGH sofort unter Beihilfeverdacht stehen.

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