Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung unkörperlicher Wirtschaftsgüter, die im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung unentgeltlich für das Betriebsvermögen erworben wurden, treffen das Aktivierungsverbot gem § 4 Abs 1 Satz 5 EStG und die Bewertungsvorschriften gem § 6 Z 9 lit b EStG bei betrieblich veranlasstem sowie § 6 Z 9 lit b iVm § 6 Z 5 EStG bei außerbetrieblich bzw privat veranlasstem Erwerb aufeinander. In beiden Fällen zieht die Finanzverwaltung die Bewertungsvorschriften und sohin eine Aktivierung der Wirtschaftsgüter dem Aktivierungsverbot gem § 4 Abs 1 Satz 5 EStG vor. In der Literatur besteht hingegen eine breite Debatte hinsichtlich des Verhältnisses der Vorschriften. Dieser Beitrag soll die Thematik aufarbeiten und umfassend diskutieren.