Der VwGH differenziere in der USt bei einer Überlassung von Wohngebäuden zwischen unentgeltlichen, teilentgeltlichen und vollentgeltlichen Nutzungsüberlassungen sowie danach, ob besonders repräsentativer oder gewöhnlicher Wohnraum überlassen werde. Marktkonforme Mieten seien innerhalb der Bandbreite der marktkonformen Mieten oder nach einer Rendite bei marktkonformen Investitionen festzusetzen. Beiser untersucht diese Differenzierungen auf ihre systematische Konsistenz.