Seit 1. 1. 2021 würden die finanzstrafrechtlichen Kompetenzen im neuen Amt für Betrugsbekämpfung und im neuen Zollamt Österreich gebündelt. Es sei absehbar, dass diese neue, vereinfachte Behördenstruktur zu einer vermehrten Gerichtszuständigkeit in Finanzstrafsachen führen werde. Dieser bevorstehenden Entwicklung und damit in Zusammenhang stehenden Fragen widmet sich der Beitrag.