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Geltendmachung von Vorsteuern bei abgesagten Kongressen aufgrund von COVID-19 (Menheere, SWK 13-14/2021, S. 765)

Artikelrundschau Mai 2021 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2021/524ÖStZ 2021, 396 Heft 13 v. 30.6.2021

Im Zuge der COVID-19-Krise komme es vielfach zur Absage von Veranstaltungen, für die bereits Ausgaben getätigt wurden. Menheere untersucht, ob ausländische Unternehmer Vorsteuern für frustrierte Aufwendungen im Veranlagungsverfahren geltend machen können oder ob ein Wechsel ins Erstattungsverfahren erforderlich sei, weil aufgrund höherer Gewalt keine Umsätze erzielt wurden.

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