Durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreibender Steuergestaltungen vom 21. 12. 2019 wurde die DAC-6-Richtlinie (EU) 2018/822 vom 25. 5. 2018 in nationales Recht umgesetzt. Sinn und Zweck der Regelungen sei es, früher als bislang auf unerwünschte Steuergestaltungen reagieren zu können.