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BMF-Schreiben vom 29. 3. 2021 zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (§§ 138d ff AO) (Eversloh, RdW 2021/307, S. 384)

Artikelrundschau Mai 2021 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2021/514ÖStZ 2021, 395 Heft 13 v. 30.6.2021

Durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreibender Steuergestaltungen vom 21. 12. 2019 wurde die DAC-6-Richtlinie (EU) 2018/822 vom 25. 5. 2018 in nationales Recht umgesetzt. Sinn und Zweck der Regelungen sei es, früher als bislang auf unerwünschte Steuergestaltungen reagieren zu können.

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