§ 3a Abs 2 letzter Satz der Verordnung für die Erstattung von Vorsteuern an ausländische Unternehmer schließe nicht in der EU ansässige Unternehmer von der Erstattung von "Vorsteuerbeträgen, die auf den Bezug von Kraftstoffen entfallen", aus. Diese Neuregelung kraft Verordnung wird im Beitrag kritisch analysiert.