Der Begriff "virtuelle Währungen" werde in der 5. Geldwäscherichtlinie definiert. Betreiber von Krypto-Börsen seien verpflichtet, eine Due-Diligence-Prüfung durchzuführen. Die EU habe einen Vorschlag zur Erweiterung und Verbesserung des derzeitigen grenzüberschreitenden Informationsaustauschsystems vorgelegt, um auch Krypto-Assets und E-Geld abzudecken. Die Autoren informieren über die Entwicklungen.