Mit dem Entwurf eines Steueroasen-Abwehrgesetzes wolle der Gesetzgeber Maßnahmen umsetzen, um nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten zu begegnen, die sich auf der schwarzen Liste der EU befinden und internationale Standards bisweilen nicht ausreichend umgesetzt haben. Der Entwurf sehe eine Reihe von Abwehrmaßnahmen vor, welche das bestehende Instrumentarium deutlich ausweiteten.