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Verstößt die Unterrichtungspflicht des befreiten Intermediärs nach Art 8ab Abs 5 EU-Amtshilferichtlinie (DAC 6) gegen Art 7 und 47 GRC? (Riedl, SWI 4/2021, S. 192)

Artikelrundschau April 2021 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMag. Franz Proksch/MMag. Maria Gold-TajalliÖStZ 2021/427ÖStZ 2021, 336 Heft 11 v. 2.6.2021

Mit der DAC 6 seien weitreichende Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen eingeführt worden, wobei primär Intermediäre und sekundär der relevante Steuerpflichtige zur Meldung verpflichtet seien. Intermediäre, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, könnten von dieser Meldepflicht befreit werden. Ein solches Opting-out sei unbedingt erforderlich: Das Berufsgeheimnis und insb die Verschwiegenheitspflicht von Beratern seien Eckpfeiler deren Berufstätigkeit und tragende Fundamente für einen funktionierenden Rechtsstaat.

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