Mit der DAC 6 seien weitreichende Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen eingeführt worden, wobei primär Intermediäre und sekundär der relevante Steuerpflichtige zur Meldung verpflichtet seien. Intermediäre, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, könnten von dieser Meldepflicht befreit werden. Ein solches Opting-out sei unbedingt erforderlich: Das Berufsgeheimnis und insb die Verschwiegenheitspflicht von Beratern seien Eckpfeiler deren Berufstätigkeit und tragende Fundamente für einen funktionierenden Rechtsstaat.