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Verdeckte Gewinnausschüttungen im Licht der objektiven Äquivalenz des Gesellschaftsrechts - marktkonforme Leistungen versus offene oder verdeckte Ausschüttungen

Steuerrecht AktuellUniv.-Prof. Dr. Reinhold BeiserÖStZ 2021/381ÖStZ 2021, 285 Heft 10 v. 19.5.2021

Der VwGH11VwGH 7. 12. 2020, Ra 2020/15/0004; 7. 12. 2020, Ra 2020/15/0067; 30. 12. 2020, Ra 2019/15/0126; Lachmayer, Vermietung von (Luxus-)Immobilien an Gesellschafter/Stifter - Klarstellungen des VwGH zu Praxisproblemen, SWK 3/2021, 119-129; Zorn, VwGH: Vorsteuerabzug bei Wohnungsvermietung der GmbH an ihren Gesellschafter, RdW 2021/68, 57 f, sowie Zorn, ÖStZ 2021/73, 69 ff. differenziert in der Umsatzsteuer bei einer Überlassung von Wohngebäuden (Einfamilienhäusern oder Wohnungen) zwischen unentgeltlichen, teilentgeltlichen und vollentgeltlichen Nutzungsüberlassungen sowie danach, ob besonders repräsentativer Wohnraum oder gewöhnlicher Wohnraum überlassen wird. Marktkonforme Mieten sind in einem funktionierenden Mietenmarkt innerhalb der Bandbreite der Mietpreise des Marktes und, falls marktkonforme Mieten nicht nachweisbar sind, nach einer Rendite bei marktkonformen Investitionen festzusetzen. Der Beitrag untersucht diese Differenzierungen auf ihre systematische Konsistenz. Systematisch und teleologisch konsistente sowie unionsrechtskonforme Lösungen werden entwickelt.

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