In der Februar-Ausgabe 2021 der AVR1 wird von Staringer die "Nichtveröffentlichungspraxis" des Bundesfinanzgerichtes anhand allgemeiner Darstellungen und zweier BFG-Entscheidungen angeprangert. Gerade die herangezogenen Erkenntnisse sind aber keine Paradebeispiele für Diskussionen über die Veröffentlichung, auch wenn der Autor zur Illustration von spektakulären Firmennamen ausgeht, über die er grundsätzlich nur spekulieren kann. Die im Artikel verwendete Mischung aus eigenen Vermutungen und möglichen BFG-Insiderinformationen führt zu einer Reihe falscher Schlussfolgerungen und mündet schließlich im Vorwurf der "Kabinettsjustiz" und der "falschen Wertung" durch Richter des BFG. Eine faktenbasierte objektive Darstellung des Themas wäre wünschenswert gewesen, ist dem Autor und seinen Diskussionsteilnehmern aber über weite Strecken nur unzureichend gelungen. Im Folgenden soll insb den unrichtigen Darstellungen entgegengetreten werden, die bei sorgfältigerer Recherche vermeidbar gewesen wären.