Eine umfangreiche Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) bringt mit 1. April 2021 auch Verbesserungen bei der Überbrückungsabgeltung.
Eine umfangreiche Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) bringt mit 1. April 2021 auch Verbesserungen bei der Überbrückungsabgeltung.