Im Rahmen der Steuerreform 2015/16 wurde ein weiteres Betrugsbekämpfungspaket beschlossen (vgl ÖStZ 2015/683 und ÖStZ 2016/435). Das darin enthaltene Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG) hat zwei wesentliche Bestandteile, das Kontenregister und die Konteneinschau durch die Abgabenbehörden. Mit der Novelle 2021 wurde das Kontenregister insbesondere um Schließfächer von Kreditinstituten und gewerblichen Schließfachanbietern erweitert.