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Baubranche: Neue Form der Überbrückungsabgeltung bei Berufsunfähigkeit vor Vollendung des 58. Lebensjahres

Info aktuellBGBlBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2021/380ÖStZ 2021, 284 Heft 10 v. 19.5.2021

Eine umfangreiche Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) bringt mit 1. April 2021 auch Verbesserungen bei der Überbrückungsabgeltung.

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