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Rekurs: Zu Unrecht erfolgte Bewilligung einer Konteneinschau durch das BFG (Rauscher, BFGjournal 2/2020, S. 82)

Artikelrundschau Februar 2020 - Teil 1(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/233ÖStZ 2020, 201 Heft 7 v. 21.4.2020

Das BFG habe sich zum ersten Mal mit dem Rekurs gegen die Bewilligung eines Auskunftsverlangens der Abgabenbehörde an ein kontoführendes Kreditinstitut zu befassen und entschieden, dass die Konteneinschau vom BFG zu Unrecht bewilligt wurde. Während das BFG in der Rekursentscheidung die Bewilligungsfähigkeit des Auskunftsverlangens formaler bejaht hat, habe es die Begründung des Auskunftsverlangens als zu wenig konkret erachtet, um die Berechtigung hierfür zu bejahen.

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