vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wiederaufnahme auf Antrag bei Säumnis des Abgabepflichtigen? (Setina, BFGjournal 2/2020, S. 88)

Artikelrundschau Februar 2020 - Teil 1(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/234ÖStZ 2020, 201 Heft 7 v. 21.4.2020

Bei einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens sei das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen. Die (erstmalige) Einreichung von Abgabenerklärungen nach Rechtskraft der im Schätzungswege ergangenen Bescheide erfülle den Neuerungstatbestand nicht, weil sämtliche Daten für die Erstellung der Abgabenerklärungen bereits vorher bekannt waren. Das Wiederaufnahmeverfahren habe nicht den Zweck, Versäumnisse des Antragstellers zu sanieren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!