Noch im alten Jahr hat der VfGH die Fusion der Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse und die paritätische Zusammensetzung ihrer Organe als verfassungskonform bestätigt. Die Übertragung der Sozialversicherungsprüfung an den innerhalb des BMF neu einzurichtenden Prüfdienst und damit an die Abgabenbehörden des Bundes hat der VfGH allerdings als verfassungswidrig erkannt und in diesem Zusammenhang eine Reparaturfrist bis 1. 7. 2020 festgelegt. Damit ist im neuen Jahr der Gesetzgeber am Zug. Dabei dürften mehrere Optionen bestehen: Eine Möglichkeit wäre, das bestehende System der GPLA fortzuführen. Bliebe der Gesetzgeber untätig, fände sich der Steuerpflichtige und Beitragszahler im System vor dem 2. Abgabenänderungsgesetz wieder, was einem Rückfall in längst überwundene administrative Belastungen gleichkäme. Das Erkenntnis des VfGH dürfte aber auch einer Zusammenführung der Prüfungsorganisationen zu einem gemeinsamen Prüfdienst nicht a priori entgegenstehen.