In der Praxis komme es im Rahmen einer GPLA in vielen Fällen zu einer Lohnsteuernachforderung beim Arbeitgeber, zB voller Sachbezug bei Kfz statt halber Sachbezug. Der Arbeitgeber könnte die Lohnsteuer im Regelfall regressieren (was in der Praxis häufig aber nicht passiert). Ob dies auch bei einem Generalvergleich möglich sei, hat sich der OGH angesehen.