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ImmoESt, Grundstücksbegriff, Grundsätze

Judikatur-AusleseDr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2020/212ÖStZ 2020, 171 Heft 6 v. 1.4.2020

EStG 1988: § 30

VwGH 13. 11. 2019, Ro 2019/13/0033

Gem § 30 Abs 1 EStG 1988 sind private Grundstücksveräußerungen Veräußerungsgeschäfte von Grundstücken, soweit sie keinem Betriebsvermögen angehören. Der Begriff des Grundstückes umfasst - nach dem zweiten Satz dieser Bestimmung - Grund und Boden, Gebäude und Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (grundstücksgleiche Rechte).

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