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Der Stand der Dinge - die höchstmögliche Sachrichtigkeit als Anspruch an Wertgutachten (Pröll, BFGjournal 12/2019, S. 476)

Artikelrundschau Dezember 2019 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/139ÖStZ 2020, 110 Heft 4 v. 20.2.2020

Bei widersprechenden Gutachten komme dem von der Abgabenbehörde anzulegenden Kriterium höchstmöglicher Sachrichtigkeit große Bedeutung zu, zumal es den Ausschlag dafür geben kann, welches Beweismittel dem jeweils anderen vorzuziehen ist. Ausgehend von drei Beispielen geht der Autor einerseits auf fest verankerte Dogmen der Immobilienbewertung ein und macht andererseits auf die Evolution bisher geltender Bewertungsstandards aufmerksam.

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