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Auswirkungen von IFRIC 23 auf die Bilanzierung von Steuerrückstellungen im UGB? (Moser, SWK 36/2019, S. 1578)

Artikelrundschau Dezember 2019 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/138ÖStZ 2020, 110 Heft 4 v. 20.2.2020

Seit 1. 1. 2019 haben IFRS-Bilanzierer den IFRIC 23 zu "Uncertainty over Income Tax Treatments" im Bereich der Ertragsteuern anzuwenden. Die Neuregelung werde für die meisten Unternehmen mit 31. 12. 2019 schlagend. Moser widmet sich der Frage, ob sich aus IFRIC 23 Auswirkungen auch auf die Bilanzierung von Ertragsteuern gemäß UGB ergeben.

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