Seit 1. 1. 2019 haben IFRS-Bilanzierer den IFRIC 23 zu "Uncertainty over Income Tax Treatments" im Bereich der Ertragsteuern anzuwenden. Die Neuregelung werde für die meisten Unternehmen mit 31. 12. 2019 schlagend. Moser widmet sich der Frage, ob sich aus IFRIC 23 Auswirkungen auch auf die Bilanzierung von Ertragsteuern gemäß UGB ergeben.