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Praxisfragen zur KESt bei EU-Holdingstrukturen (Mitterlehner/Panholzer, ÖStZ 2019/801, S. 625)

Artikelrundschau Dezember 2019 - Teil 2Nichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/140ÖStZ 2020, 110 Heft 4 v. 20.2.2020

Das EStG sieht für Gewinnausschüttungen unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung vom Kapitalertragsteuerabzug vor. Bei Ausschüttung von Bruttodividenden an EU-Muttergesellschaften dürften jedoch keinerlei Missbrauchsverdachtsgründe vorliegen. In solchen Fällen wäre vielmehr KESt einzubehalten und die richtlinienkonforme Entlastung auf Antrag der EU-Muttergesellschaft im Wege eines KESt-Rückerstattungsverfahrens herbeizuführen.

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