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Justizia versagt Segways medizinische Funktion. Ein Segway Modell X2 als außergewöhnliche Belastung? (Gumprecht, taxlex 12/2019, S. 372)

Artikelrundschau Dezember 2019 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/119ÖStZ 2020, 108 Heft 4 v. 20.2.2020

Aufgrund seiner Gehbehinderung schaffte sich der Steuerpflichtige einen Segway Modell X2 an. Er wollte diese Anschaffung als außergewöhnliche Belastung geltend machen, da ihm die linke Zehe und der Mittelfußknochen amputiert wurden und er die Anschaffung als medizinische Notwendigkeit sah.

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