Die gesetzlichen Regelungen, die eine Wahrnehmung der Kinderbetreuungspflicht durch den Arbeitnehmer ermöglichen bzw sicherstellen sollen, wurden im Zuge der COVID-19-Krise durch das Instrument der Sonderbetreuungszeit ergänzt. Daneben könne aber auch auf die herkömmlichen Rechtsgrundlagen zurückgegriffen werden. Das führe zu einem Konglomerat von potenziellen Anspruchsgrundlagen, deren Voraussetzungen eine hohe Einzelfallkasuistik aufweisen.