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Dienstgebereigenschaft und Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Derntl/Doleschal, taxlex 10/2020, S. 318)

Artikelrundschau Oktober 2020 - Teil 2Nichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/880ÖStZ 2020, 680 Heft 24 v. 21.12.2020

Wenn im Rahmen der Tätigkeiten einer GesbR Dienstnehmer beschäftigt würden, stelle sich die Frage, wer als Dienstgeber zu qualifizieren sei. Damit gehe der Themenkreis einher, wer die Beiträge schulde und wer allenfalls für sie hafte. Im Beitrag werden die Rechtsfähigkeit als notwendige Anforderung an einen DG und die Möglichkeit einer Mehrheit von DG betreffend ein und dasselbe Dienstverhältnis erörtert. Sodann wird die Anordnung des § 67 Abs 2 ASVG, welche die GesbR vordergründig aus dem Blickwinkel der Beitragshaftung regelt, kritisch gewürdigt und neben dem DG ein möglicher Kreis von Haftenden vorgestellt.

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