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Sozialplan-Abfertigungen steuerlich nicht abzugsfähig? (Höfle, SWK 28/2020, S. 1362)

Artikelrundschau Oktober 2020 - Teil 2Nichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/877ÖStZ 2020, 680 Heft 24 v. 21.12.2020

Das BFG habe Sozialplanzahlungen an Mitarbeiter im neuen Abfertigungssystem als freiwillige Abfertigungen und zur Gänze als nicht abzugsfähig eingestuft. Die wichtigste im BFG-Erkenntnis behandelte Rechtsfrage drehe sich darum, ob das Abzugsverbot überhaupt anwendbar sein könne, obwohl freiwillige Abfertigungen an Mitarbeiter, die der Abfertigung neu unterliegen, von vornherein von der Lohnsteuerbegünstigung des § 67 Abs 6 EStG ausgeschlossen seien.

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