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Rechtsanwaltskosten iZm einem Arzthaftungsprozess als außergewöhnliche Belastung (Stöger-Frank, BFGjournal 10/2020, S. 406)

Artikelrundschau Oktober 2020 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/865ÖStZ 2020, 679 Heft 24 v. 21.12.2020

Prozesskosten, die iZm mit einer Behinderung entstanden seien, könnten als agB ohne Selbstbehalt absetzbar sein. Allerdings seien die gesamten tatsächlichen Mehraufwendungen, die als agB geltend gemacht werden, um das Pflegegeld zu kürzen.

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