Prozesskosten, die iZm mit einer Behinderung entstanden seien, könnten als agB ohne Selbstbehalt absetzbar sein. Allerdings seien die gesamten tatsächlichen Mehraufwendungen, die als agB geltend gemacht werden, um das Pflegegeld zu kürzen.
Prozesskosten, die iZm mit einer Behinderung entstanden seien, könnten als agB ohne Selbstbehalt absetzbar sein. Allerdings seien die gesamten tatsächlichen Mehraufwendungen, die als agB geltend gemacht werden, um das Pflegegeld zu kürzen.