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ImmoESt bei der Veräußerung grundstücksgleicher Rechte (Zorn, RdW 2020/547, S. 783)

Artikelrundschau Oktober 2020 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/864ÖStZ 2020, 679 Heft 24 v. 21.12.2020

Im Rahmen der Einkommensbesteuerung von Grundstücksveräußerungen sei der Begriff der grundstücksgleichen Rechte eng zu sehen und umfasse in der österr Rechtsordnung nur das Baurecht. Dennoch unterlägen Rechte, die untrennbar mit dem Grundeigentum verbunden seien und mit der Übertragung des Bodens ohne weiteres Zutun auf die Erwerber übergingen, dem ImmoESt-Regime.

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