Ein Rohdachboden wurde vor dem 31. 3. 2002 angeschafft, in weiterer Folge vom Erwerber ausgebaut und über einen gewissen Zeitraum als Hauptwohnsitz genutzt. Später wurde der Hauptwohnsitz aufgegeben und sollte nach einer Zwischenvermietung veräußert werden. Der Beitrag untersucht, ob der Dachboden trotz zwischenzeitlich erfolgten Ausbaus insgesamt als Altvermögen zu qualifizieren sei und wann eine Parifizierung des Dachgeschosses (bereits bei Aufgabe des Hauptwohnsitzes oder erst bei Veräußerung) vorliegen müsse.