Das Ziel, "Steuerpraktiken zur Aushöhlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage zu unterbinden", bildet eine der ansonsten eher wenigen Gemeinsamkeiten der Hinzurechnungsbesteuerung und der Zinsschranke. Dennoch bestehen einige Wechselwirkungen zwischen der geplanten Zinsschranke und der Hinzurechnungsbesteuerung. Dieser Beitrag zeigt das Ineinanderwirken der beiden Regelungen anhand eines einfachen Beispiels auf.1