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Initiativantrag "COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (COVID-19-StMG)": Umsatzsteuerliche Änderungen

Steuerrecht aktuellDr. Stefan MelhardtÖStZ 2020/859ÖStZ 2020, 653 Heft 24 v. 21.12.2020

Am 20. 11. 2020 wurde der Initiativantrag "COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (COVID-19-StMG)" im Parlament eingebracht (1109/A 27. GP ).11Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Internationale Steuervergütungsgesetz, das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz und das Kommunalsteuergesetz 1993 geändert werden (COVID-19-Steuermaßnahmengesetz - COVID-19-StMG) (1109/A 27. GP ). Am 24. 11. 2020 erfolgte bereits die Behandlung im Finanzausschuss. Im Bereich der Umsatzsteuer ist eine Verlängerung des 5%igen Umsatzsteuersatzes für Gastronomie, Hotellerie, kulturelle Leistungen und Bücher vorgesehen. Weiters sollen COVID-19-Tests und COVID-19-Impfungen von der Umsatzsteuer befreit werden. Ebenso COVID-19-bedingt kommt es zu einer Verschiebung des sogenannten EU-E-Commerce-Paketes vom 1. 1. 2021 auf den 1. 7. 2021. Auch enthalten sind Bestimmungen iZm dem Brexit sowie die Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für bestimmte Reparaturdienstleistungen.

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