Am 20. 11. 2020 wurde der Initiativantrag "COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (COVID-19-StMG)" im Parlament eingebracht (1109/A 27. GP ).1 Am 24. 11. 2020 erfolgte bereits die Behandlung im Finanzausschuss. Im Bereich der Umsatzsteuer ist eine Verlängerung des 5%igen Umsatzsteuersatzes für Gastronomie, Hotellerie, kulturelle Leistungen und Bücher vorgesehen. Weiters sollen COVID-19-Tests und COVID-19-Impfungen von der Umsatzsteuer befreit werden. Ebenso COVID-19-bedingt kommt es zu einer Verschiebung des sogenannten EU-E-Commerce-Paketes vom 1. 1. 2021 auf den 1. 7. 2021. Auch enthalten sind Bestimmungen iZm dem Brexit sowie die Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für bestimmte Reparaturdienstleistungen.