vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EuGH beantwortet das Vorabentscheidungsersuchen des BFH zum Vorsteuerabzug für Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Straßen

Info aktuellRechtsprechungBearbeiter: Josef FuchsÖStZ 2020/858ÖStZ 2020, 652 Heft 24 v. 21.12.2020

Mit dem Urteil vom 16. 9. 2020, C-528/19 , Mitteldeutsche Hartstein Industrie, beantwortete der EuGH das Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 13. 3. 2019, XI R 28/17, zur umsatzsteuerlichen Behandlung einer Ausbaumaßnahme an einer öffentlichen Gemeindestraße (siehe dazu ÖStZ 2019/628, 459) wie folgt:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte