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Downstream-Verschmelzung - GrESt für Anteilsauskehr erst mit Eintragung der Verschmelzung im Firmenbuch (Hirschler/Sulz/Oberkleiner, BFGjournal 10/2020, S. 411)

Artikelrundschau Oktober 2020 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöGMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/849ÖStZ 2020, 646 Heft 23 v. 7.12.2020

Der grunderwerbsteuerliche Tatbestand der Anteilsvereinigung sei im Falle einer Downstream-Verschmelzung mit Auskehr der Anteile an der grundstückbesitzenden übernehmenden Tochtergesellschaft an die Gesellschafter der übertragenden Muttergesellschaft so auszulegen, dass das Grundstück zum Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung im Firmenbuch zum Vermögen der übernehmenden Gesellschaft gehören muss.

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