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Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen auch für jederzeit abrufbaren Online-Unterricht (Hochsteiner, taxlex 10/2020, S. 315)

Artikelrundschau Oktober 2020 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/848ÖStZ 2020, 646 Heft 23 v. 7.12.2020

In seiner Entscheidung v 29. 4. 2020, RV/5101634/2019, kommt das BFG zum Schluss, dass Bildungsleistungen unabhängig von der erbrachten Form von der Umsatzsteuer zu befreien sind. Dies gelte auch für jederzeit abrufbare und somit nicht in gemeinschaftsbezogener Weise erteilte Unterrichtseinheiten, welche mittels digitaler Medien (zB Fernunterricht oder Online-Unterricht) abgehalten würden.

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