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Zurückbehaltung eines Baurechts an einem bebauten Grundstück als umsatzsteuerliche Hin- und Rücklieferung eines Gebäudes? (Bergmann/Bieber, RdW 2020/550, S. 791)

Artikelrundschau Oktober 2020 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/841ÖStZ 2020, 645 Heft 23 v. 7.12.2020

Beim Verkauf von bebauten Grundstücken komme es in der Praxis mitunter vor, dass sich der Liegenschaftsverkäufer ein Baurecht zurückbehält. Fraglich sei, ob in derartigen Fällen umsatzsteuerlich eine Hin- und Rücklieferung des Gebäudes erfolge. Im Beitrag wird aufgezeigt, dass das Zurückbehalten von Baurechten umsatzsteuerlich analog zum Vorbehaltsfruchtgenuss beurteilt werden sollte.

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