COVID-19 stelle das gesamte (Wirtschafts-)Leben vor immense Herausforderungen. Neben den unmittelbaren wirtschaftlichen Auswirkungen für die betroffenen Unternehmen stellten sich auch umsatzsteuerliche Fragen, wie etwa, ob Zahlungen, die iZm der Absage von Kongressen, Veranstaltungen, Messen etc anfallen, Schadenersatz darstellen. Die Autorin geht dieser Frage anhand der Judikatur des EuGH nach.