Mit dem KonStG 2020 wurde ein Verlustrücktrag nach dt Vorbild geschaffen. Die Möglichkeit eines Verlustrücktrags bewirke, dass Verluste mit vergangenen Gewinnen verrechnet werden können. Ziel des zeitlich befristeten Verlustrücktrags sei, die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise durch eine Ergebnisglättung abzufedern. Klokar gibt einen Überblick über die neue Regelung und analysiert die Entlastungsmaßnahme im Lichte des dt Vorbilds.