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Hinzurechnungsbesteuerung: Die Einbeziehung ausländischer Betriebsstätten gem § 10a Abs 6 Z 2 KStG (Gläser, ÖStZ 2020/521, S. 419)

Artikelrundschau August 2020 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/706ÖStZ 2020, 555 Heft 20 v. 21.10.2020

Im Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung würden Passiveinkünfte beherrschter ausländischer Körperschaften direkt - unabhängig von einer Ausschüttung der Gewinne - der inländischen beherrschenden Körperschaft hinzugerechnet und im Inland der Besteuerung unterworfen. Dies gelte auch, wenn ein DBA eine Befreiung der Gewinne im Inland vorsehe. Der Beitrag widmet sich insb der Frage, unter welchen Voraussetzungen ausländische Betriebsstätten in den Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung einzubeziehen sind.

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