Das BMF habe das langersehnte Informationsschreiben zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes in Begutachtung geschickt. Das BMF-Schreiben sei ein erster Versuch, die unbestimmten Rechtsbegriffe zu definieren und auf den Telos der DAC 6 zu beschränken. In vielen Punkten werfe das Schreiben jedoch zahlreiche neue Fragen auf und führe zu Rechtsunsicherheiten. Die Autorinnen geben einen Überblick.