Beziehen in Ö ansässige Arbeitnehmer aufgrund einer in der Schweiz ausgeübten unselbständigen Arbeit Schweizer Arbeitslosengeld, unterliege dieses nach Ansicht des BFG ohne Anrechnung der Schweizer Einkommensteuer der österr Einkommensteuer. Damit werde das Schweizer Arbeitslosengeld doppelt besteuert. Eine systematische und teleologische Interpretation stelle jedoch sicher, dass redundante Steuern vermieden werden.