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Zuordnung zum Betriebsvermögen oder zum außerbetrieblichen Vermögen von Kapitalgesellschaften (Raab, taxlex 6/2020, S. 197)

Artikelrundschau Juni 2020Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineDr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/564ÖStZ 2020, 444 Heft 15 und 16 v. 24.8.2020

Im Einkommensteuerrecht werde zwischen notwendigem Betriebsvermögen, gewillkürtem Betriebsvermögen und notwendigem Privatvermögen unterschieden. Aufgrund der nach § 7 Abs 2 KStG bestehenden Maßgeblichkeit der einkommensteuerlichen Vorschriften zur Gewinnermittlung ist die Zugehörigkeit von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen bei Körperschaften nach denselben Grundsätzen zu beurteilen wie im Einkommensteuerrecht. Bei Körperschaften sei aber weiters zu unterscheiden, ob die Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen der Körperschaft gehören oder ob sie der außerbetrieblichen Sphäre der Körperschaft zuzurechnen seien, zB bei für den Anteilsinhaber angeschafften bzw hergestellten (Luxus-)Immobilien.

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